Dass Schweißverbindungen können nur zerstörend, vollständig überprüft werden. Daher wird das Schweißen als “spezieller Prozess” bezeichnet. Um dennoch verlässliche Schweißverbindung herstellen zu können müssen die Verfahren validiert oder qualifiziert werden.
Das Schweißen in normgeregelten bedarf einer Zulassung durch eine Staatliche zugelassenen Stelle. Alle Zertifizierungsstellen werden durch den DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert. Die bekanntesten Zertifizierungsstellen ist die SLV (Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt) und der TÜV. Neben der SLV und dem TÜV gibt es zahlreichen Unternehmen die auch zur Zertifizierung berechtigt sind.
Für eine erfolgreiche Zertifizierung muss ein spezielles Qualitätsüberwachungssystem implementiert werden. Dazu muss eine vSAP (verantwortliche Schweißaufsicht) benannt und zertifiziert werden. Diese Person muss über die Zusatzqualifizierung zum Schweißfachmann (SFM), Schweißfachtechniker (SFT) oder Schweißfachingenieur (SFI) verfügen.
Erfolgreich zertifizierte Betriebe bekommen ein oder mehrere Zertifikate ausgehändigt. Größtenteils werden diese Zertifikate auch in Onlineregistern veröffentlicht. Die Zertifikate berechtigt Betriebe für den Produktbereich herzustellen.
Die DIN EN 3834 ist eine reine Prozessnorm. Diese Norm regelt die Qualifizierung und Überwachnung der Schweißprpozesse in einem “Schweiß-Betrieb“.
Die Produktnormen regeln die Ausführung der entsprechenden Produkte. Wenn es um den Schweißprozess geht, verweißen die Produktnormen auf die Prozesshorm (EN 3834). Die Inhalte der EN 3834 werden weitestgehend von den Produktnormen übernpommen, aber teilweise auch durch die Produktnorm ergänzt oder abgewandelt.
Jede erfolgreiche Zertifizierung zu einer Produktnorm beinhaltet die erfolgreiche Zertifizierung der Prozessnorm (EN 3834). Das Zertifikat der EN 3834 muss jedoch separat beantrag und bezahlt werden.
Schweißprozess können über ein standardisierts Qualifizierungsverfahren erfolgen.
Vorgehen:
Aus dieser WPQR können WPSen (Schweißanweisungen) für die Produktion, innerhalb der Geltungsbereiche, ausgestellt werden. Nach den Entsprechenden WPSen dürfen die Produkte für die Normbereich hergestellt wer-den.
Über die DIN EN IOS 15614 Reihe werden Schweißverfahrensprüfungen durchgeführt, die Ergebnisse überprüft und Bewertet und der Prüfbereicht (WPQR) erstellt. Alle Verfahrenprüfugnen nach der 15614-Reihe sind allgemein gültig und dürfen für alle Produkte angewendet werden.
Die 15614-1 (Schweißverfahren für Stähle, Nickel und Nickellegierungen mit Lichtbogenschweißen) wird am häufisten angewendet.
Die 15614-2 ist die Verfahrenprüfung für Aluminium und dessen Legierungen.
Nicht alle Schweißverbindungen sind über die 15614 Qualifizierbar. Schweißverbindungen, die nicht über die 15614 qualifiziert werden kann, kann über die DIN EN ISO 15613 (vorgezogene Arbeitsprobe) erfolgen.
Die Schweißverbindungen die über die 15613 Qualifiziert werden, dürfen nur für die entsprechende Schweißverbindung, Kunden und dem Schweißer durchgeführt werden. Jeder Schweißer der besonderen Schweißverbindung muss ggf. separat über die 15613 qualifiziert werden.
Die Schweißverfahren und die Schweißer die über die 15613 qualifiziert wurden, gelten nur für diese eine Schweißverbindung und Kunden.
In der 15609 würd aufgeführt welche Informationen eine Schweißanweisungen (WPS) beinhalten muss.
Schweißerprüfungen werden nach der 9606-1 (Stahl) 9606-2 (Aluminium) durchgeführt und ausgestellt. Ein Schwei-ßer führt den Schweißbrenner mit der Hand und regelt aktiv den Schweißprozess. Somit ist der Schweißer in der Lage, aktiv auf den Schweißprozess einzuwirken. Ein Schweißerzertifikat kann alle 6 Monate verlängert werden. Alle drei Jahre muss die Schweißerprüfung wiederholt werden.
Der Schweißer schweißt mindestens ein vordefiniertes Prüfstück. Dieses Prüfstück wir Zerstörungsfrei (ZfP) und zerstörend geprüft. Werden alle Prüfungen bestanden, wird ein Schweißerzertifikat (SZ) für die bestandene Prü-fung ausgehändigt.
Die 9606 gibt nicht an welche Qualifikation der Leiter der Schweißerprüfung haben muss. Jedoch muss das Prüf-personal und die Prüffirmen qualifiziert sein.
Des Weiteren gibt es bei Schweißerzertifikaten einen entscheiden Unterschied.
Bedienerprüfungen werden nach der DIN EN ISO 14732 durchgeführt. Der Bediener bedient eine Anlage, Roboter oder ein Schweißsystem welches den Schweißbrenner führt. Der Bediener hat nur bedingt die Möglichkeit auf den Schweißprozess einzuwirken. Ein Schweißsystem kann Automatisierungsgrade eine 1D (Linearführung) bis zu komplexen 3D Anlagen (Ganrysystem oder Roboter) aufweisen. Auch die Bedienerprüfung muss alle 6 Monate verlängert werden ist aber lediglich 6 Jahre gültig.